Ausbildung

Grundausbildung

Neue Mitglieder werden zunächst mit einer einjährigen Probezeit in die Feuerwehr aufgenommen. Während dieser Zeit müssen die Kameradinnen und Kameraden an der Truppmann-Ausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) teilnehmen. Den Lehrgangsteilnehmern wird dabei in praktischen und theoretischen Unterrichten das nötige Grundwissen vermittelt, um sie auf den Einsatzdienst in der Feuerwehr vorzubereiten. Folgende Themen stehen auf dem Lehrgangsplan:

● Rechtsgrundlagen
● Brennen und Löschen
● Fahrzeugkunde
● Gerätekunde
● Rettung
● Löscheinsatz
● Technische Hilfeleistung
● Verhalten bei Gefahr
● Unfallversicherungsschutz

Der Grundlehrgang dauert 70 Stunden und endet mit einer Prüfung. Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Fragen aus den erarbeiteten Bereichen beantwortet werden, bei der praktischen Prüfung ist ein Löschangriff vorzuführen. Im Vorfeld des Lehrgangs ist bereits eine Ausbildung in “Erster Hilfe” mit einem Zeitaufwand von 16 Stunden zu absolvieren. Erst nachdem der Grundlehrgang erfolgreich abgeschlossen wurde, dürfen die neuen Mitglieder an den Einsätzen teilnehmen.
Die Truppmann-Ausbildung Teil 2 schließt sich unmittelbar an den Grundlehrgang an. Diese Ausbildung findet innerhalb der eigenen Ortsfeuerwehr (Standortausbildung) statt. Dabei werden die im Grundlehrgang erlernten Themen vertieft und erweitert. Über einen Zeitraum von 2 Jahren müssen 80 Unterrichtsstunden geleistet werden. Auch diese Ausbildungsphase schließt mit einer Prüfung. Im Erfolgsfalle ist dann die Truppmannausbildung abgeschlossen und die Teilnehmer sind berechtigt, in der Folgezeit weiterführende Lehrgänge zu besuchen.

 

Atemschutz

Atemgifte, die bei Bränden entsstehen, machen auch der Feuerwehr zu schaffen. Hier müssen besondere Maßnahmen ergriffen werden, um die vorgehenden Einsatzkräfte zu schützen. Deshalb sind auch die meisten Feuerwehren mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ausgestattet. Diese Geräte versorgen den Träger unabhängig von der Umgebungsatmosphäre mit Atemluft aus einem mitgeführten Behälter. Bei der Feuerwehr werden die Geräte auch als Pressluftatmer bezeichnet, da die Behälter mit komprimierter Luft gefüllt sind (ca. 300 bar) und nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, nur mit Sauerstoff. Zu den Bestandteilen der Geräte gehört neben der Atemluftflasche, die auf dem Rücken getragen wird, eine eng am Gesicht anliegende Atemschutzmaske. Die Maske schützt den Träger vor den Atemgiften. Atemluftflasche und Maske sind über eine Leitung verbunden. Ein Lungenautomat sorgt dafür, dass bei jedem Atemzug des Trägers eine dosierte Menge an Atemluft in die Maske strömt. Der Inhalt der Atemluftflasche reicht für eine Einsatzzeit von etwa 30 Minuten. Die komplette Atemschutzausrüstung wiegt immerhin rund 20 Kilogramm.
An die Atemschutzgeräteträger werden besondere Anforderungen gestellt. Sie sind bei ihren Einsätzen durch die Arbeit im unmittelbaren Gefahrenbereich bei großer Hitze und dichtem Rauch hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Deshalb müssen sich alle Berwerber vor einer möglichen Ausbildung einer arbeits-medizinischen Untersuchung (nach Grundsatz G 26 der Berufsgenossenschaften) unterziehen. Bei bereits ausgebildeten Kräfte ist eine solche Untersuchung jeweils im Abstand von drei Jahren zu wiederholen um die Tauglichkeit zu überprüfen.
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger umfasst 25 Stunden theoretischer und praktischer Unterweisung. Ausbildungsinhalte sind:

● Grundlagen der Atmung
● Atemgifte
● Einsatzgrundsätze
● Einsatz von Atemschutzgeräten

Während der praktischen Ausbildung wird überwiegend an den Geräten gearbeitet, denn die Handhabung spielt im Einsatz eine große Rolle. Daneben gilt es aber auch eine Atemschutzübungstrecke zu durchlaufen. Hier muss während der Dauer der Übung (etwa 25 Minuten) eine bestimmte Belastung von den Trägern erbracht werden. Dazu zählen:

● Besteigen einer Endlosleiter
● Radfahren auf einem Ergometer
● Ziehen eines Schlaghammers
● Durchlaufen einer Kriechstrecke mit Hindernissen

Die Kriechstrecke muss bei Dunkelheit durchlaufen werden. Während des Durchgangs besteht auch die Möglichkeit, die Strecke zu vernebeln und laute Geräusche einzuspielen, um die Übung realitätsnah zu gestalten. Durch die Verwendung von Gittern kann die Strecke beliebig verändert werden. Die Träger bewegen sich auch auf verschiedenen Ebenen. Ein Bereich der Strecke ist durch eine Röhre so verengt, dass hier die Atemluftflache abgeschultert werden muss, um durch die Röhre zu gelangen. Dabei müssen Flasche und Atemmaske natürlich immer verbunden bleiben. Auch die bereits ausgebildeten Atemschutzgeräteträger sind verpflichtet, die Atemschutz-übungsstrecke einmal jährlich erfolgreich zu durchlaufen. Nur wer regelmäßig an den vorgeschriebenen Übungen und Unterweisungen teilnimmt und die geforderten Unter-suchungen vorweisen kann, darf auch als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden.


 

Maschinist

Maschinisten werden im Feuerwehrdienst als Fahrer der Einsatzfahrzeuge sowie zur Bedienung von maschinellen Einrichtungen benötigt. Sie müssen daher umfassende Kenntnisse über die Fahrzeuge, die Pumpen und die auf den Löschfahrzeugen mitge-führten Geräte verfügen. Das erfolgreiche Arbeiten im Einsatz hängt somit wesentlich von den Fähigkeiten der Maschinisten ab. Da sie, insbesondere bei Einsatzfahrten, eine hohe Verantwortung für Mannschaft und Gerät tragen, sind auch richtige Verhaltensweisen für die Durchführung dieser Fahrten sowie die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erforderlich. Die Ausbildung zum Maschinisten dauert 35 Stunden und umfasst folgende Inhalte:

● Aufgaben des Maschinisten
● Löschfahrzeuge
● Feuerwehrpumpen
● Wasserförderung
● Motorenkunde
● kraftbetriebene sonstige Geräte
● Rechtsgrundlagen

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erfolgt dann eine Einweisung auf den bei der Ortsfeuerwehr vorhandenen Fahrzeugen. Ein regelmäßige Fahrpraxis sowie spe-zielle Übungsdienste sind für die Maschinisten vorgesehen.
Eine Ausbildung zum Maschinisten setzt natürlich vorraus, dass die Bewerber über die nötige Fahrerlaubnis zum Führen der verschiedenen Einsatzfahrzeuge verfügen. Hier kann es jedoch in Zukunft in vielen Feuerwehren zu Problem kommen. Nach der Einführung der EU-Führerscheinregelung dürfen insbesondere Fahranfänger nur noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 to fahren. Da sich auch in der Entwicklung der Einsatzfahrzeuge einiges getan hat und viele Fahrzeuge deutlich schwerer sind, wird es künftig erforderlich sein, dass Einsatzkräfte speziell für ihre Tätigkeit in der Feuerwehr eine entsprechend Fahrerlaubnis erwerben. Hier kommen dann auf die Kommunen als Träger der Feuerwehr entsprechende Kosten zu.

 

Sprechfunk

Die reibungslose Kommunikation an Einsatzstellen, insbesondere bei größeren Schadenslagen, ist von großer Bedeutung. Für die Einsatzleitung stehen spezielle Fahrzeuge, wie Einsatleitwagen, zur Verfügung. Diese Fahrzeuge verfügen neben Sprechfunkgeräten über moderne Kommunikationseinrichtungen und andere tech-nische Geräte. Hierzu gehören beispielsweise Telefon- und Faxgeräte sowie Computer. Die Bedienung dieser Geräte zählt neben der Übermittlung von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten zu den Aufgabe der Sprechfunker. Sprechfunker müssen während des Einsatzes den laufenden Sprechfunkverkehr auf den verschiedenen Kanälen (Frequenzen) überwachen. Sie müssen ferner in der Lage sein, Meldungen zu bearbeiten, wenn nötig zu protokollieren und an die richtigen Stellen weiterzuleiten. Hierzu ist eine schnelle Auffassungsgabe und eine gewisse sprachliche Gewandtheit erforderlich. Für den Einsatz auf dem Einsatzleitwagen werden aus den Reihen der Sprechfunker noch gesondert Einsatzkräfte herangezogen, für die dann auch eine Ausbildung am Fahrzeug durchgeführt wird. Die Ausbildung zum Sprechfunker dauert 16 Stunden und beinhaltet folgende Abschnitte:

● Rechtliche Grundlagen
● Physikalisch-technische Grundlagen
● Sprechfunkbetrieb
● Kartenkunde

Eine Sprechfunkausbildung ist aber neben der Arbeit in der Einsatzleitung auch in anderen Bereichen erforderlich. So müssen beispielsweise Maschinisten in der Lage sein, bei weitläufigen Einsatzstellen mit den Einsatzkräften in Kontakt zu treten, die für den Aufbau der Wasserversorgung eingeteilt sind. Auch die Atemschutz-geräteträger müssen über eine Sprechfunkausbildung verfügen, da sie bei ihren Einsätzen in Gebäuden Sprechfunkgeräte bei sich tragen, um Kontakt mit den aussenstehenden Einsatzkräften zu halten.

 

Bahnerden

Durch das Gebiet der Samtgemeinde Lindhorst führt auf einer Länge von rund 6 Kilometern die Hauptachse der Bahnstrecke Berlin - Hannover - Ruhrgebiet.
Die Zuständigkeit der Feuerwehr für den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung zur Gefahrenabwehr ergibt sich aus den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer. Gleichwohl verpflichtet das Allgemeine Eisenbahngesetz alle Eisenbahnen in Deutschland, bei Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung mit-zuwirken. Dieser Verpflichtung kommt die DB AG durch ihr Notfall-management nach. Das Notfallmanagement umfasst die gesamte Organisation der Gefahrenabwehr. Das Streckennetz der DB AG ist in verschiedenen Notfallbezirke eingeteilt, wobei der zuständige Notfall-manager innerhalb von 30 Minuten am Einsatzort eintreffen soll. Der Notfallmanager dient dem Einsatzleiter der Feuerwehr als Fachberater und Ansprechpartner. Zu den Aufgaben des Notfallmanagers vor Ort gehört aber auch, dass Bahnerden der Oberleitung, soweit erforderlich, sicherzustellen bzw. durchzuführen.

 

Führungslehrgänge

Truppführer, Gruppenführer, Zugführer, Führer von Verbänden etc...
Diese Lehrgänge werde ausschliesslich an der Landesfeuerwehrschulen Niedersachsen in Celle und in Loy ausgebildet!

http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de